Ahlener Doppel 2023

Open Call Wettbewerb AHLENER DOPPEL
Ahlener Doppel 2023
Künstler / Künstlergruppe AHLENER DOPPEL
Laufzeit 02.10.2022 – 04.12.2022

OPEN CALL
Ausschreibung des Wettbewerbs AHLENER DOPPEL

Du hast Beziehungen zum Münsterland und bist StudentIn* oder AbsolventIn einer Hochschule im Bereich Kunst oder Design? Oder hast du gerade dein Studium beendet und bist unter 35 Jahren? Dann bewirb dich jetzt beim »Ahlener Doppel«. Mit der Teilnahme am Wettbewerb bekommst du Einblicke in die Kunstsammlung der Volksbank eG. Im weiteren Verlauf kannst du Dir ein Kunstwerk aussuchen und in deinem kreativen Schaffen und künstlerischen Stil ein neues Werk als Reaktion erschaffen. Alles ist möglich. Alles ist erlaubt! Du kannst dein künstlerisches Schaffen in Malerei, Grafik, Bildhauerei oder auch in einer künstlerischen Auseinandersetzung der neuen Medien gestalten.

Mach mit beim »Ahlener Doppel«, dem Wettbewerb für Kunst und Design vom KunstVerein Ahlen e.V. Zeig Deine Werke in Verbindung zur Kunstsammlung der Volksbank eG. Du reagierst mit deiner Kunst auf renommierte Kunstwerke – Kunst kommentiert Kunst!

Der Wettbewerb ist mit einer Solo-Ausstellung, einem Katalog und einem Preisgeld von 1000 Euro dotiert. Er wird von einer unabhängigen Fachjury aus dem Bereich Kulturjournalismus, Institution der Kunst- und Designlehre, sowie Kulturschaffendem vergeben.


AHLENER DOPPEL Wettbewerb 2023

Teilnahmebedingungen

AHLENER DOPPEL Wettbewerb 2023

Nach dem Bewerbungsschluss akzeptieren wir keine Einreichungen mehr.
Bitte fügen Sie der Bewerbung folgende Unterlagen zu:

  • Name, Adresse, Kontakt-Information, Website
  • Künstler Statement (300 Wörter max.)
  • CV + Ausstellungs-Liste
  • Portfolio mit fünf bis zehn Kunstwerken und oder Links zu Video
  • Kunstwerke als Abbild mit Informationen (Titel, Medium, Größe, Jahr)
  • maximale Größe der gesamten Datei 5mb

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

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Bewerbungsadresse

Wir akzeptieren ausschließlich digitale Bewerbungen. Bitte an die folgende Mail-Adresse:
info@kunstvereinahlen.de

Wer kann sich bewerben?

Jeder / Jede künstlerisch oder kreativ tätige Person zwischen 18 und 35 Jahren kann sich bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber sollten einen Bezug zur Region haben und an einer Hochschule in der Umgebung studieren oder einen Hochschulabschluss gemacht haben.

Der Auswahlprozess
Eine internationale Jury aus hochrangigen Branchenfachleuten beurteilt die Beiträge auf der Suche nach dem/der Künstler/in, der/die das größte Potenzial und Professionalität aufweist sowie ein Konzept oder eine Arbeit in jeder Hinsicht überzeugend und kreativ umgesetzt hat.

Es gibt zwei Phasen:

  1. 1.In der ersten Phase werden aus allen Bewerbungen zehn Teilnehmerinnen / Teilnehmer ausgewählt. Diese Künstlerinnen / Künstler werden auf der Website und den sozialen Medien des KunstVereins veröffentlicht.

  2. 2.In der Phase zwei dürfen sich die ausgewählten Künstlerinnen / Künstler ein Werk aus der Sammlung der Volksbank eG auswählen auf das sie / er reagieren möchte. Sie haben von Januar bis September Zeit ihr kommentierendes Werk anzufertigen.
    Im Oktober 2023 wird erneut die unabhängige Jury tagen uns eins der zehn Werke als Siegerarbeit auswählen. Alle zehn Werke – ein Werk kann aus mehreren Teilen bestehen – werden in einer Wettbewerbsausstellung in der Stadt Galerie Ahlen von Oktober bis Dezember präsentiert.
    Die Künstlerin / der Künstler der ausgewählten Arbeit gewinnt eine Einzelausstellung mit Katalog und einem Preisgeld von 1.000,00 Euro.

Preisverleihung

Die Preisverleihung und Vernissage der Wettbewerbsausstellung wird am Freitag, den 20.10.2023 um 19.00 Uhr in der Stadt Galerie Ahlen präsentiert. Die zehn ausgewählten Künstlerinnen / Künstler verpflichten sich, bei der Eröffnung vor Ort zu sein.
 
Jury und Rechtsweg
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury. Sie soll den Preis wie ausgeschrieben vergeben, ist dazu aber nicht verpflichtet. Sie kann den Preis aussetzen oder teilen. Das Urteil der Jury ist verbindlich und unanfechtbar. 
Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie die Ausschreibungsbedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.