Leitlinien

Förderpreis Junge Bildende Kunst

Präambel
Der KunstVerein Ahlen schreibt einen Förderpreis für Jugendliche bzw. junge Erwachsene aus, die im Bereich der bildenden Kunst tätig sind und die aufgrund ihres bisherigen Schaffens eine Begabung und gewisse Beständigkeit erkennen lassen.
Der Schaffensbereich „bildende Kunst“ wird im weitesten Sinne verstanden als ein Kunstbereich, der neben Malerei, Grafik, Bildhauerei auch die künstlerische Auseinandersetzung mit den neuen Medien umfasst, ebenso wie den Kunstbereich an den Schnittstellen zur darstellenden Kunst, zur Literatur und Musik und dessen Ergebnis ein körperlich-räumlicher Gegenstand ist, der aus sich selbst wirkt und keiner Interpretation bedarf.

01 Vorbemerkung
Die vorliegenden Leitlinien regeln die Bedingungen der Vergabe des Preises. Sie werden öffentlich bekannt gemacht. Für die organisatorische Abwicklung der Preisvergabe und zur Regelung der Bewertungsarbeit können zusätzliche interne Bestim- mungen für die damit beauftragten Gremien festgelegt werden.

02 Name des Preises
Der Preis trägt den Namen „Förderpreis junge bildende Kunst des KunstVereins Ahlen“, nachfolgend „Förderpreis“ genannt.

03 Zweck des Preises
Über den Förderpreis sollen Jugendliche bzw. junge Erwachsene motiviert werden, ihr Talent zu entwickeln und ermutig werden, sich nachhaltig künstlerisch zu betätigen.

04 Vergabezyklus und –form
Der Förderpreis des KunstVereins wird i.d.R. jährlich ausgeschrieben und verliehen.
Die Preisbekanntgabe und –verleihung erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung in Anwesenheit der zum Wettbewerb zugelassenen Bewerber.

05 Dotierung des Preises
Die Dotierung des Preises besteht aus einem Preisgeld und der anschließenden Förderung der Preisträger nach den Möglich- keiten des KunstVereins.
Als Preisgeld wird ein Betrag von 700 € ausgesetzt. Davon sollen in der Regel 400 € auf den 1. Preis, 200 € auf den 2. Preis und 100 € auf den 3. Preis entfallen. Die Vergabejury wird jedoch frei sein, das Preisgeld anders zu verteilen.
Neben dem Preisgeld gehört zur Dotierung eine beitragsfreie 5-jährige Fördermitgliedschaft im KunstVerein. Während dieser Fördermitgliedschaft erklärt sich der KunstVerein grundsätzlich bereit, die Preisträger zu fördern, z.B. durch Auftragsarbeiten (deren Bedingungen im Einzelfall zu regeln sind), durch das Angebot oder die Vermittlung von Workshops, durch Vermittlung von Verkäufen oder durch eigene Ankäufe und durch Nutzung der Kontaktflächen des KunstVereins.

06 Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an dem Wettbewerb um den Förderpreis können sich Jugendliche bzw. junge Erwachsene in einem Alter von 16 bis 23 Jahren bewerben, die einen Bezug zum regionalen Umfeld haben.
Mit dieser Altersbeschränkung will der KunstVerein junge Talente im Bereich der bildenden Kunst ansprechen, die sich noch nicht der Öffentlichkeit präsentiert haben (z.B. durch Ausstellungen) oder die noch nicht in einer Ausbildung stehen, wie sie von Kunstakademien oder ähnlichen Einrichtungen angeboten werden. Der KunstVerein behält sich deshalb vor, die Altergrenze flexibel zu handhaben.
Wie die Altersbeschränkung soll der regionale Bezug flexibel gehandhabt werden.

07. Anmeldung zur Teilnahme
Die Anmeldung zum Wettbewerb um den Förderpreis erfolgt durch ein formloses Schreiben an den KunstVerein. Postanschrift: KunstVerein Ahlen e.V. Postfach 1806, 59207 Ahlen bzw. E-Mail-Adresse: info@kunstvereinahlen.de
Der Anmeldung sollten Informationen/Dokumentationen über frühere Arbeiten beigefügt werden.
Anstelle der eigenen Anmeldung ist auch die Anmeldung durch den Kunsterziehers zulässig.
Mit der Anmeldung erklärt der Bewerber im Falle seiner Zulassung seine Bereitschaft zur Anwesenheit bei der öffentlichen Preisverleihung und sein Einverständnis mit der Namensnennung und Bild- und Tonaufnahmen während der Preisverleihung. Er gestattet dem KunstVerein weiter, Abbildungen seiner eingereichten Arbeiten zu veröffentlichen.

08. Zulassung zum Wettbewerb um den Förderpreis
Die Anmeldungen werden durch den vom KunstVerein eingesetzten Sichtungsausschuss geprüft. Der Sichtungsausschuss entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb. Er lässt sich dabei von den formalen Teilnahmevoraussetzungen (siehe 06) und der Qualität der vorgelegten früheren Arbeiten bzw. vom Votum der Kunsterzieher leiten.

09. Wettbewerbsarbeiten
Zugelassene Bewerber werden aufgefordert, für den Wettbewerb eine Arbeit anzufertigen. Für die Wettbewerbsarbeit werden außer der formalen Vorgabe, dass es eine neue, speziell für den Wettbewerb angefertigte Arbeit ist, keine weiteren, insbesondere thematischen Vorgaben gemacht.
Mit der Vorlage der Wettbewerbsarbeit versichert der Teilnehmer, dass die Arbeit von ihm selbst, speziell für diesen Wettbewerb angefertigt worden ist.

10. Ermittlung der Preisträger
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden vom KunstVerein der Vergabejury anonym zur Bewertung vorgelegt.
Die Vergabejury, die nach Ermessen des KunstVereins mit fachkundigen Persönlichkeiten, die keine Funktion im KunstVerein haben, besetzt wird, trifft seine Wahl ausschließlich nach seinem Verständnis von der Qualität der vorgelegten Arbeiten. Die Jury ist darin frei, alle oder keinen Preis zu vergeben bzw. auf eine Rangfolge der Preise ganz oder teilweise zu verzichten. Die Jury wird die Preisvergabe begründen, die Begründung wird Teil der Vergabeurkunde.

11. Termine und Fristen für die Preisvergabe
Die Termine und Fristen für die Anmeldung, für die Teilnahme und die Vorlage der Wettbewerbsarbeiten werden jährlich neu festgesetzt und bekannt gegeben.
Die Vergabejury sollte ihre Entscheidung i.d.R. im Oktober des Wettbewerbsjahres treffen.

12. Ende des Wettbewerbs
Der Wettbewerb endet mit der Preisvergabe. Die Wettbewerbsarbeiten sind spätestens 2 Tage nach der Preisverleihung abzuholen. Die Arbeiten, die nicht innerhalb dieser Frist abgeholt werden, gehen in den Verfügungsbereich des KunstVereins über.

13. Rechtsausschluss
Bewerber haben keinen Anspruch auf die Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen von Sichtungsausschuss oder Vergabejury zu ihren Bewerbungsunterlagen und zu ihrer Wettbewerbsarbeit.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

14. Gültigkeit der Leitlinien
Diese Leitlinien gelten bis auf Weiteres unbefristet. Sie können nach Ermessen des KunstVereins jedes Jahr neu angepasst werden.

Ahlen, im April 2010

KunstVerein Ahlen e.V.

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